Jahresabschluss
Erstellung des Jahresabschlusses zum Wirtschaftsjahr als Einnahme-Überschuss-Rechnung mit:
- Einnahme-/Überschuss-Rechnung als Basis für die Anlage EÜR
- Entwicklung des Anlagevermögens
Erstellung des Jahresabschlusses zum Wirtschaftsjahr als Bilanz mit:
- Bilanz mit Vorjahresvergleich
- Kontennachweis zur Bilanz
- Gewinn – und Verlustrechnung mit Vorjahresvergleich
- Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung
- Kontokorrentaufstellung
- Entwicklung des Anlagevermögens
- Bilanzbericht inklusive Anhang (für Kapitalgesellschaften und ausgewählte Einzelunternehmen)
- Erstellung von Sonderbilanzen bei Bedarf, z.B. nach Betriebsprüfungen oder bei Personengesellschaften
Zusatzleistungen zum Bereich Jahresabschluss/Steuern
- Prüfung der Investitionszulagen im betrieblichen und privaten Bereich im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung
- Anregungen zu außersteuerlichen Fördermöglichkeiten, z.B. Wohnungsbauprämie, Sanierungsgebiet-Förderung u. a. im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung
- Veranlassung von Prüfungen des Anlagevermögens, z.B. zwecks Einhaltung von Verbleibensfristen zur Ausschöpfung von Investitionszulagen im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung
- Aufbereitung der Bilanz nach speziellen Konzernvorgaben (z.B. VW-Autohaus)
- Besprechung des Jahresabschlusses vor endgültiger Fertigstellung mit dem Mandant
- Kapitalertragsteueranmeldung
- Anträge auf Investitionszulage für verarbeitendes Gewerbe
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Einleitung von Rechtsbehelfsverfahren
- Anträge auf Änderung von Steuerbescheiden
Steuerplanung für das Folgejahr aus dem aktuellen Jahresabschluss