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Jahresabschluss

Erstellung des Jahresabschlusses zum Wirtschaftsjahr als Einnahme-Überschuss-Rechnung mit:

  • Einnahme-/Überschuss-Rechnung als Basis für die Anlage EÜR
  • Entwicklung des Anlagevermögens

Erstellung des Jahresabschlusses zum Wirtschaftsjahr als Bilanz mit:

  • Bilanz mit Vorjahresvergleich
  • Kontennachweis zur Bilanz
  • Gewinn – und Verlustrechnung mit Vorjahresvergleich
  • Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung
  • Kontokorrentaufstellung
  • Entwicklung des Anlagevermögens
  • Bilanzbericht inklusive Anhang (für Kapitalgesellschaften und ausgewählte Einzelunternehmen)
  • Erstellung von Sonderbilanzen bei Bedarf, z.B. nach Betriebsprüfungen oder bei Personengesellschaften

Zusatzleistungen zum Bereich Jahresabschluss/Steuern

  • Prüfung der Investitionszulagen im betrieblichen und privaten Bereich im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung
  • Anregungen zu außersteuerlichen Fördermöglichkeiten, z.B. Wohnungsbauprämie, Sanierungsgebiet-Förderung u. a. im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung
  • Veranlassung von Prüfungen des Anlagevermögens, z.B. zwecks Einhaltung von Verbleibensfristen zur Ausschöpfung von Investitionszulagen im Rahmen der Jahresabschluss-Erstellung
  • Aufbereitung der Bilanz nach speziellen Konzernvorgaben (z.B. VW-Autohaus)
  • Besprechung des Jahresabschlusses vor endgültiger Fertigstellung mit dem Mandant
  • Kapitalertragsteueranmeldung
  • Anträge auf Investitionszulage für verarbeitendes Gewerbe
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Einleitung von Rechtsbehelfsverfahren
  • Anträge auf Änderung von Steuerbescheiden

Steuerplanung für das Folgejahr aus dem aktuellen Jahresabschluss